43 Die Untersuchungshaft von 38 Tagen (19.01.2015 bis 25.02.2015) und die Sicherheitshaft von 34 Tagen (01.03.2018 bis 03.04.2018) werden auf den zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 24‘034.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft). 3. Zu 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘500.00, ausmachend CHF 3‘000.00. Die restlichen CHF 1‘500.00 trägt der Kanton Bern. III.