1. Die Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage vor erster Instanz werden keine Kosten ausgeschieden. 42 c. Weiter verfügt wurde: Die beschlagnahmten Waffen und weiteren Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB):