Das erste Mal war sie eingeschlossen in eine Toilettenkabine, während der Beschuldigte unkontrolliert auf ihren am Boden liegenden Körper, insbesondere gegen Kopf und Gesicht, eintrat. Das zweite Mal wurde sie in der Wohnung des Beschuldigten festgehalten und über mehrere Stunden malträtiert. Der Beschuldigte sprach unter anderem auch eine Todesdrohung aus. Ihn trifft ein erhebliches Verschulden. Die Privatklägerin hatte jeweils Todesängste. Sie erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen und nur solche die nach einer Weile wieder abheilten. Beim ersten Vorfall ist dies jedoch dem reinen Zufall zu verdanken.