31. Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte wird verurteilt wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Köperverletzung, Freiheitsberaubung, mehrfacher Drohung und Nötigung zum Nachteil der Privatklägerin. Die Privatklägerin musste bei beiden Vorfällen Schlimmes durchleiden. Beide Male hatte sie keine Chance, dem Beschuldigten zu entkommen und war ihm völlig ausgeliefert. Das erste Mal war sie eingeschlossen in eine Toilettenkabine, während der Beschuldigte unkontrolliert auf ihren am Boden liegenden Körper, insbesondere gegen Kopf und Gesicht, eintrat.