Der Täter wird verurteilt wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit sowie Drohung und Missbrauchs einer Telekommunikationsanlage. Es wurde eine Genugtuung von CHF 7‘000.00 zugesprochen (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 430 Urteil 647). - Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 17. Dezember 2008: Ehemann schikaniert und schlägt Ehefrau seit 2006 wiederholt. Im Februar 2009 kam es zu drei Gewaltausbrüchen. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinprellung, Schwellungen am Kopf, einen geprellten Kiefer und brach eine Rippe. Die Genugtuung betrug CHF 3‘000.00 (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., S. 446 Urteil 734)