X. hatte seine damalige Freundin drei Mal gewürgt, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Er wurde verurteilt wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Nötigung und mehrfacher Drohung. Das Bundesgericht schützte die dem Opfer zugesprochene Genugtuung von CHF 20‘000.00, wobei es festhielt, dass diese Genugtuung am oberen Rand des Vertretbaren liege (E. 5). - Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 4. August 2011: Die Ehefrau wurde vom Ehemann geschlagen und gewürgt, wobei sie eine Gehirnerschütterung, Rippenfrakturen und einen Bluterguss erlitt.