30. Präjudizienvergleich Bei der Bemessung der Genugtuungssumme kommt dem Gericht, wie gesagt, ein grosses Ermessen zu. Die Rechtsprechung gibt daher eine sehr grosse Bandbreite von Genugtuungsbeträgen in den jeweiligen Einzelfällen vor. Vergleiche sind jeweils nicht einfach, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist, die sich von anderen Fällen wesentlich unterscheiden. Zum vorliegenden Fall zieht die Kammer insbesondere folgende Vergleichsfälle heran: - Urteil des Bundesgericht 6B_384/2008 vom 11. September 2008: X. hatte seine damalige Freundin drei Mal gewürgt, geschlagen und mit dem Tod bedroht.