37 sprochen worden (pag. 1174). Die Vertretung der Privatklägerin brachte hingegen unter anderem vor, die Privatklägerin habe bei beiden Vorfällen erhebliche Verletzungen erlitten, auch am Kopf und im Gesicht. Der zweite Vorfall habe sich über Stunden hingezogen und sie habe Todesangst gehabt. Es habe auch psychische Folgen gegeben. Sie habe schon seit Monaten darunter gelitten, anlässlich der Berufungsverhandlung wieder vor Gericht aussagen zu müssen. In einem ähnlichen Fall sei eine Genugtuung von CHF 20‘000.00 ausgesprochen worden.