In Bezug auf Gewaltdelikte und im Besonderen häusliche Gewalt sei von einem sehr hohen Rückfallrisiko zu sprechen. Der Waffenbesitz des Beschuldigten und der Umstand, dass er beim letzten Ereignis der Privatklägerin ein Messer an den Hals gehalten haben solle, lasse auch von einer Gefahr bis hin zu Tötungshandlungen sprechen. Angesichts der bisher gezeigten breitgefächerten Delinquenz sei auch von einem bedeutsamen Rückfallrisiko für die anderen Deliktsbereiche, in denen der Beschuldigte bisher in Erscheinung getreten sei, zu sprechen. Ausgehend von diesem Schluss des Gutachtens müsste dem Beschuldigten somit eine deutliche Schlechtprognose für eine Bewährung gestellt werden.