1150 ff.) ist der Beschuldigte mit sieben Vorstrafen verzeichnet. Es handelt sich allesamt um Strafen im tiefen Bereich. Die Summe der verbüssten Einzelstrafen liegt bei insgesamt 175 Tagessätzen Geldstrafe und CHF 2‘010.00 Busse. Es gibt einschlägige Vorstrafen für Delikte gegen die körperliche Integrität und für Drohungen, aber auch nichteinschlägige Vorstrafen, beispielsweise für Strassenverkehrsdelikte. Sämtliche Verurteilungen liegen bereits fünf Jahre oder mehr zurück. Die von der Vorinstanz vorgenommen Straferhöhung wegen der Vorstrafen um sechs Monate erachtet die Kammer vor diesem Hintergrund als überhöht.