24. Täterkomponenten 24.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1060 f., S. 45 f. der Urteilsbegründung), den Leumundsbericht vom 7. Februar 2019 (pag. 1139 ff.) sowie wie die bereits oben zu seiner Person gemachten Ausführungen (Ziff. II.8.) verwiesen werden. Der Beschuldigte verfügt seit Februar 2019 wieder über eine Arbeitsstelle (pag. 1140 und 1159 Z. 19 f.). Zu seiner Tochter hat er je nach eigenen Angaben (pag. 1158 f) oder denjenigen der Privatklägerin (pag.