Der Beschuldigte hatte die Privatklägerin vorgängig gerade wegen ihrer Whatsapp-Kontakte immer wieder geschlagen. Hätte sie sich geweigert, ihre Handykontakte zu löschen, hätte sie damit rechnen müssen, dass es nicht beim Zurückbehalten des Handys und der Bankkarte geblieben wäre, sondern dass der Beschuldigte erneut wütend und gewalttätig geworden wäre. Der Beschuldigte setzte die Privatklägerin somit unter enormen psychischen Druck. Beim Handy und der Bankkarte handelt es sich um persönliche Gegenstände, auf die man im Alltag angewiesen ist.