Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion, können gravierende Folgen nach sich ziehen. Wie die Beweiswürdigung ergeben hat, wurde die Privatklägerin vom Beschuldigten nachdem sie zu Boden gegangen war, mehrfach mit heftigen Fusstritten gegen den ganzen Körper und insbesondere gegen den Kopf und das Gesicht traktiert. Der Privatklägerin gelang es nicht, sich mit den Händen zu schützen. Es bestand bei diesem Vorgehen die grosse Gefahr einer schwerwiegenden bleibenden Beeinträchtigung der Gesundheit der Privatklägerin. Die Gefahr musste auch dem Beschuldigten bekannt sein.