12.3 Beweismittel Die einzigen Beweismittel sind in diesem Anklagepunkt die Aussagen der Privatklägerin (pag. 147 Frage 53, pag. 156 Frage 37, pag. 867 f. Z. 45 ff., pag. 1165 Z. 5 ff.). Es wird auf die Zusammenfassung ihrer Aussagen zum gesamten Vorfall vom 18. Januar 2015 durch die Vorinstanz verwiesen. Auf die einzelnen Äusserungen direkt zu diesem Anklagepunkt wird direkt im Rahmen der Beweiswürdigung eingegangen.