190 Frage 12). Auch die Mutter bestätigte, dass gemäss der Privatklägerin der Beschuldigte sie nicht habe gehen lassen wollen. Die Privatklägerin habe ihr gesagt, der Beschuldigte habe sie eingeschlossen und «zusammengebrätscht». Einfach aus Eifersucht (pag. 201 Frage 17). Untermalt werden die Aussagen der Privatklägerin ausserdem von ihren aktenkundigen SMS, welche sie dem Beschuldigten nach dem Vorfall vom 18. Januar 2015 schickte. Sie schrieb ihm, er soll endlich verstehen, dass Schluss sei und es akzeptieren. Er sei Schuld. Er habe sie zu Hause eingesperrt und die ganze Nacht misshandelt und gefoltert er habe sie fast umgebracht (pag.