Schliesslich wurden ihre diesbezüglichen Angaben von ihrer Mutter und ihrer Schwester, welche die Privatklägerin unmittelbar nach dem Geschehen erlebt haben, bestätigt. Beide gaben an, dass die Privatklägerin aufgelöst gewesen sei und weinte und u.a. erzählt habe, dass sie vom Beschuldigten eingesperrt worden sei. Gemäss ihrer Schwester habe sie die Wohnung nicht verlassen können, da der Beschuldigte sie festgehalten habe. Er habe sie einfach nicht aus der Wohnung gelassen. Erst als sie ihm gesagt habe, was er hören wollte, habe er sie rausgelassen (pag. 189 Frage 7 und pag. 190 Frage 12).