Die Privatklägerin machte hierbei sehr detailgenaue Angaben über den Vorfall als Gesamtes aber auch in Bezug auf das Festhalten in der Wohnung. Dabei sagte sie auch nach mehrmaligem Nachhaken durch die einvernehmende Person, immer wieder, dass der Beschuldigte sie nicht habe gehen lassen wollen und auch, dass kein Schlüssel da gewesen sei. So äusserte sie sich insbesondere folgendermassen (pag. 139 f. Frage 3) Um ca. 09.30 Uhr konnte ich dann endlich gehen. Ich konnte vielleicht noch so zwei Stunden schlafen. Ich habe ihm immer wieder gesagt während dieser Zeit, dass er mich doch gehen lassen sollte, aber er hat nicht gehört.