Der entsprechende Schuldspruch des Beschuldigten wegen einfacher Köperverletzung ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Zu einem späteren Zeitpunkt schlief die Privatklägerin im Bett des Beschuldigten ein. Am nächsten Morgen verliessen die beiden gemeinsam die Wohnung und fuhren mit dem Taxi zum Wohnort der Privatklägerin und deren Eltern. Der Beschuldigte bestreitet, dass er die Privatklägerin über mehrere Stunden gegen ihren Willen in seiner Wohnung festgehalten habe.