11.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass die Privatklägerin und der Beschuldigte sich am Abend des 17. Januar 2015 am Bahnhof in F.________ trafen und sich dann gemeinsam in die Wohnung des Beschuldigten begaben. Im Verlaufe des Abends kam es unbestrittenermassen zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr und später dann zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, bei der die Privatklägerin vom Beschuldigten mehrfach und über Stunden immer wieder geschlagen wurde. Der entsprechende Schuldspruch des Beschuldigten wegen einfacher Köperverletzung ist bereits in Rechtskraft erwachsen.