866 Z. 38 ff.). Er war getrieben von Eifersucht und in einer riesigen Wut. Die Privatklägerin sprach davon, dass er so geladen gewesen sei, dass er sich nicht mehr spürte, von Ausrasten mit Kontrollverlust (pag. 81 60 f., pag. 90 Z. 77, pag. 92 Z. 151 f.). Er war alkoholisiert und völlig ausser Kontrolle. Er wollte der Privatklägerin Schmerzen zufügen und es war ihm in diesem Zeitpunkt völlig gleichgültig, wohin er sie schlug und wie schlimm er sie verletzen würde. Ein Dosieren seiner Schläge und Tritte war in diesem Zustand ausgeschlossen. Die Privatklägerin, die sich in der Ecke der Toilettenkabine befand (vgl. pag.