17 K.________ Club in einer Toilettenkabine, als sie bereits am Boden lag, mit heftigen Tritten gegen den ganzen Körper, insbesondere auch das Gesicht, traktierte. Der Beschuldigte schleppte die Privatklägerin nicht in die Toilette, ausser Sicht von den anderen Clubbesuchern, um sich nur mit ihr zu unterhalten. Er war gekränkt, dass die Privatklägerin ihn verlassen hatte und in den Ausgang ging, wo sie sich aus seiner Sicht mit anderen Männern vergnügen würde (siehe Vorgeschichte oben Ziff. II.7. und Aussage Privatklägerin pag. 866 Z. 38 ff.).