16 10.6.3 Zu den weiteren Beweismittel Wie die Verteidigung vorbrachte ist es zutreffend, dass im Notfallbericht des Spitalzentrums Biel/Bienne vom 31. Oktober 2014 in der Anamnese einzig vermerkt wurde, dass die Privatklägerin am Boden in den Rücken getreten worden sei (pag. 115).