14 sie traumatisch und schlimm gewesen sei, sei aber vorstellbar, dass sie sich die Tritte gegen das Gesicht erst beim Anblick ihres Gesichts im Spiegel am nächsten Morgen vorgestellt habe. Die Tritte gegen das Gesicht seien nicht erwiesen und ohne diese könne der Beschuldigte keine schwere Schädigung in Kauf genommen haben (pag. 1172 f.).