Es sei doch sehr verwunderlich, dass das Eindrücklichste, nämlich die angeblichen Tritte gegen den Kopf, vergessen worden sei. Hätte die Privatklägerin im Spital von diesen Kopftritten erzählt, so wäre noch an diesem Abend eine Schädel-Computertomografie (CT) erstellt worden. Es würden der Privatklägerin keine absichtlichen Falschaussagen vorgeworfen. Da der Vorfall für