Die Privatklägerin bestätigte ihre früheren Aussagen (pag. 1164 Z. 27 ff.). Sie habe am Geruch festgestellt gehabt, dass der Beschuldigte betrunken gewesen sei. Andere Leute hätten auch gesagt, dass er nach Alkohol gerochen habe. Wenn er getrunken habe, werde er schneller aggressiv. Er sei dann einfach auffällig, laut und möge weniger aushalten (pag. 1164 Z. 38 f.). Er habe an diesem Abend wohl Turnschuhe getragen. Sie habe versucht, sich mit den Händen vor dem Kopf zu schützen und er habe einfach reingetreten. Sie sei zusammengekauert am Boden gelegen. Sie habe in die Ecke geschaut. Sie sei im WC eingesperrt gewesen.