_ in ein Toilettenabteil zog, sie nach einer verbalen Auseinandersetzung ins Gesicht schlug, als sie die Toilette verlassen wollte, zu Boden stiess und mit den Füssen unkontrolliert weiter auf das Opfer eintrat, dies auch dann noch, als dieses bereits vollständig am Boden lag und obwohl das Opfer keine Möglichkeit hatte, sich zu wehren und erst abliess, als sich andere Personen näherten, wodurch sich das Opfer mehrfache Prellungen am Kopf, im Gesicht, der Wirbelsäule und der linken Flanke sowie eine Verkalkung der Wirbelsäule zuzog, wobei der Beschuldigte um die Möglichkeit arger und/oder bleibender Entstellungen