Auch heute haben die Parteien noch Kontakt. Die Privatklägerin hat es folglich seit Beginn der Beziehung mit dem Beschuldigten im Teenageralter nie geschafft, sich vollständig von ihm zu lösen. Sie sagte anlässlich der Berufungsverhandlung, sie habe seit zwei Monaten eine andere Beziehung (pag. 1163 Z. 1 ff.). Zuvor scheint sie nie einen anderen Freund oder andere sexuelle Beziehungen gehabt zu haben (vgl. pag. 157 Frage 46). Obwohl sie in Bezug auf die im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Vorfälle sehr deutliche Aussagen machte und daran festhielt, zeigte sie bezüglich des sonstigen Verhaltens des Beschuldigten gewisse Bagatellisierungstendenzen.