9. Zur Person der Privatklägerin Das Verhalten der Privatklägerin in Bezug auf den Beschuldigten ist höchst ambivalent. Obwohl sie bereits im Rahmen des ersten Strafverfahrens in den Jahren 2011 und 2012 zu Protokoll gab, sie habe mit jedem Schlag die Liebe zum Beschuldigten verloren (pag. 388 Z. 110) und sie sehe ihre Zukunft ohne ihn (pag.