Dem Beschuldigten fehlt die Fähigkeit, eigene Fehler einzugestehen oder eigenes Verhalten zu reflektieren. So schiebt er die Schuld für sein Verhalten in seinen Aussagen zu den Gewaltvorwürfen wiederholt auf die Privatklägerin und sieht sein Verhalten als gerechtfertigt. Beispielsweise sagte er, er würde nicht schnell ausrasten, sie sei eher die, die so reagiere (pag. 173 Frage 62). Sie habe ihn betrogen, das habe er nicht verdient (pag. 173 Frage 52). Sie müsse einfach lernen, nicht zu lügen. Er habe während 7 ½ Jahren immer geschluckt und geschluckt und geschluckt (pag. 174 Frage 74).