Insgesamt ergibt sich aus den Akten ein Bild einer jahrelangen konfliktreichen, von Gewalt geprägten und von aussen schwer verständlichen On-/Off-Beziehung. Die Privatklägerin trennte sich nach Gewaltvorfällen immer wieder, nahm aber – auch weil der Beschuldigte dies nie akzeptierte – die Beziehung oder zumindest den Kontakt immer wieder auf.