174 Frage 68). Nach dem Vorfall vom 18. Januar 2015 habe der Beschuldigte nach Angabe der Privatklägerin immer wieder angerufen und Blumen geschickt. Er habe nicht locker gelassen (pag. 868 Z. 28 f.). Die beiden wohnten eine Zeit lang auch wieder zusammen und die Privatklägerin gebar am 17. Dezember 2016 eine gemeinsame Tochter, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt worden war. Die Privatklägerin sagte, sie sei etwa im November/Dezember 2017 vom Beschuldigten weg (pag. 868 Z. 31 ff., pag. 1163 Z. 14 f.). Seither wohne sie alleine mit ihrer Tochter und sie seien kein Paar mehr. Der Beschuldigte habe schon immer wieder probiert.