Nach diesem Vorfall hatte sie auf dessen Drängen wieder Kontakt zum Beschuldigten (vgl. pag 91 Z. 94 ff.). So kam es dazu, dass sie am Abend des 18. Januar 2015 mit ihm in seine Wohnung ging, wo es erneut zu gewalttätigen Übergriffen durch den Beschuldigten kam, die Teil des vorliegenden Verfahrens sind. Der Beschuldigte warf der Privatklägerin vor, sie betrüge ihn. Während es nach Auffassung der Privatklägerin zum Tatzeitpunkt nur um Sex gegangen sei mit dem Beschuldigten (pag. 157 Frage 47), wähnte sich der Beschuldigte in einer glücklichen Beziehung und sagte, sie hätten geplant, im Sommer zu heiraten (pag. 174 Frage 68).