Zudem sei dem Beschuldigten ein Hausverbot erteilt worden. Dieses wurde von ihm dann am 8. März 2012 missachtet (pag. 365). Die Arbeitgeberin der Privatklägerin stellte einen Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs (pag. 462 f.). Mit Verfügung vom 30. April 2012 wurde die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten bezüglich häuslicher Gewalt auf Antrag der Privatklägerin sistiert (pag. 441 ff.) und im Anschluss, am 9. November 2012, definitiv eingestellt (pag. 444 f.). Die Privatklägerin wohnte dann ab dem Frühjahr 2012 wieder bei den Eltern, ging aber nach Aussage ihrer Mutter viel zum Beschuldigten (pag. 200 Frage 9).