361, pag. 386 ff.). Am 29. Februar 2012 wurde die Polizei vom Nachbarn der Privatklägerin alarmiert, weil die Privatklägerin vom Beschuldigten angegriffen werde. Eine erneute Polizeiintervention gab es dann am 1. März 2012. Der Beschuldigte wartete vor dem Arbeitsort der Privatklägerin auf diese (pag. 362 f.). Die Arbeitgeberin der Privatklägerin informierte die Polizei am 1. März 2012, dass der Beschuldigte die Privatklägerin immer zur Arbeit begleitet und wieder abgeholt habe. Da die Mitarbeiterinnen Angst hätten, sei vorübergehend ein Sicherheitsdienst angestellt worden. Zudem sei dem Beschuldigten ein Hausverbot erteilt worden.