Im Jahr 2011 nahm sich die Privatklägerin eine eigene Wohnung, wo auch der Beschuldigte miteinzog. Am 11. November 2011 wurde die Polizei alarmiert, weil die Privatklägerin, nachdem sie vom Beschuldigten im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Wohnung eingeschlossen worden war, aus dem Fenster des zweiten Obergeschosses gesprungen war (pag. 317 ff.). Der Grund für die Auseinandersetzung soll gewesen sein, dass die Privatklägerin in den Ausgang gehen wollte, was der Beschuldigte ihr (aus Eifersucht) nicht erlauben wollte.