Das vorliegende Verfahren betrifft zwei Vorfälle Gewalt im persönlichen Nahbereich. Der Beschuldigte und die Privatklägerin standen bereits vor den in diesem Verfahren zu beurteilenden Ereignissen vom 30. Oktober 2014 und dem 18. Januar 2015 in einer langjährigen Beziehung. Die Beurteilung der angeklagten Sachverhalte hat daher unter Beachtung der gesamten Vorgeschichte, der Persönlichkeiten des Beschuldigten und der Privatklägerin und der Beziehungsstruktur zwischen den beiden zu erfolgen. Es werden daher vorab Ausführungen zu den Personen und der Beziehung des Beschuldigten und der Privatklägerin gemacht (Ziff. II.7. ff. nachfolgend).