7 1. März 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte schuldig erklärt wurde der einfachen Körperverletzung, begangen am 18. Januar 2015 in F.________, zum Nachteil der Privatklägerin, der Drohung, mehrfach begangen am 18. Januar 2015 in F.________, zum Nachteil der Privatklägerin sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen im Oktober 2014 in G.________ durch Erwerb von verbotenen Waffen ohne über eine entsprechende Ausnahmebewilligung zu verfügen.