A. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG; Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 3. Das Urteil sei dem Amt für Migration und Personenstand mitzuteilen (Art. 82 Abs. 1 VZAE).