1. der Schuldsprüche, wonach A.________ der einfachen Körperverletzung und Drohung, beides begangen am 18.01.2015 in F.________ zum Nachteil von C.________ sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen im Oktober 2014 in G.________ schuldig erklärt wurde; 2. der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 80.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 12.11.2014; 3. die beschlagnahmten Waffen und weiteren Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden; II. A.________ sei schuldig zu erklären: