11, 3 und 5 des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1.3.2018 freizusprechen vom Vorhalt der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 30.10.14, sowie vom Vorhalt der Freiheitsberaubung und Nötigung, angeblich begangen am 18.01.2015 zum Nachteil von C.________. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung zum Nachteil von C.________, begangen am 30.10.2014 und am 18.01.2015, wegen Drohung und wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz.