Die Anträge auf Konfrontationsvermeidung und Dispensation wurden gutgeheissen (pag. 1147 ff.). Während alle anderen Parteien an der Berufungsverhandlung anwesend waren, erschien die Privatklägerin daher lediglich zur eigenen Einvernahme. 5 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1150 ff.) sowie ein aktueller Leumundsbericht (pag. 1139 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte ergänzend befragt (pag. 1158 ff.).