1090). Am 18. März 2019 fand die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer statt (pag. 1156 ff.). Die Privatklägerin hatte im Vorfeld mit Eingabe vom 31. Januar 2019 um vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung, um Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten sowie um Dispensation von der persönlichen Teilnahme an der Verhandlung mit Ausnahme der eigenen Einvernahme ersucht (pag.