(nachfolgend Privatklägerin), sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 80.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 12. November 2014 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte verurteilt zur Bezahlung von CHF 8‘000.00 Genugtuung zuzüglich Zins von 5 % seit dem 9. Dezember 2014 an die Privatklägerin. Soweit weitergehend wurde die Genugtuungsforderung der Privatklägerin abgewiesen. Ihre Schadenersatzforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen (pag.