1. Die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN 15 558979 62) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 43 2. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwalt Joss