2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 42 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. 1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: