Dabei ist zu beachten, dass die vorliegende Untersuchung gleich aufwändig gewesen wäre, wenn es bloss um den Vorwurf der Geldwäscherei gegangen wäre. Schliesslich verursachte die lediglich zusätzliche rechtliche Qualifikation einen vergleichsweise kleinen Zusatzaufwand. Es erscheint angemessen, diesen Zusatzaufwand auf 1/5 des Gesamtaufwandes zu bemessen. Damit hat der Beschuldigte die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf total CHF 2‘200.00, im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 1‘760.00, zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 440.00, trägt der Kanton Bern.