Dementsprechend wird die Zivilklage im Umfang von CHF 92‘886.00 zuzüglich Zins zu 5% vom 24. November 2016 bis am 29. März 2018 auf CHF 125‘910.00 und zuzüglich Zins zu 5% seit dem 30. März 2018 auf CHF 92‘886.00 gutgeheissen und der Beschuldigte zu deren Bezahlung verurteilt. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden, weil solche alleine aufgrund der Beurteilung des Zivilpunkts auch nicht in nennenswertem Umfang entstanden sind. VII. Kosten und Entschädigung