Die schädigende Handlung durch A.________ ist gestützt auf den Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zu betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, aber auch auf denjenigen wegen Geldwäscherei widerrechtlich und schuldhaft erfolgt. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem schädigenden Verhalten ist offensichtlich.