VI. Zivilklage Die Privatklägerin ist gemäss den Ausführungen unter Ziff. II hiervor zur Zivilklage legitimiert. In ihrem Schreiben vom 9. Februar 2018 machte die Privatklägerin den am 10. November 2016 betrügerisch überwiesenen Betrag von CHF 125‘910.00 zuzüglich Zins von 5% ab dem 24. November 2016 als Schaden geltend (pag. 18 087). Sie belegte ihre Ausführungen mit ihrem Schreiben an die «Napf-Kräuter GmbH» sowie der ebenfalls beigelegten Gutschriftanzeige, der sich entnehmen lässt, dass die fragliche Summe dem Konto der «Napf-Kräuter GmbH» mit Valuta vom 24. November 2016 gutgeschrieben wurde (pag.