18 235, S. 45 der Urteilsbegründung). Im neuen Formular zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse verweigerte der Beschuldigte die Aussage (pag. 19 565). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung reichte er allerdings Kontoauszüge ein, welche zu den Akten erkannt wurden (pag. 19 579 [Beschluss] und pag. 19